Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 20.01.2022

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.studentenwerk-osnabrueck.de

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Nicht alle Dokumente (z. B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Video-Formate enthalten derzeit keine Untertitel und keine Audiodeskription.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen Organisationen) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • Videos können aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht mit Untertiteln und/oder Audiotranskription versehen werden

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.01.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: info@sw-os.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
0511/120-4010
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de